Berechtigung zum Führen eines Ultraleichtflugzeuges

Um die Sportpiloten-Lizenz, Beiblatt F, Ultraleichtflugzeugführer (SPL F UL) erwerben zu können, sind folgende Voraussetzungen erforderlich:

 

• Mindestalter bei Beginn der Ausbildung 16 Jahre

• Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis LAPL

• Kopie des Personalausweises

 

Die fliegerärztliche Tauglichkeit erhalten Sie beim speziellen Fliegerarzt. Wenn Sie sich in einer körperlich normalen Verfassung befinden, werden Sie diese auch bekommen. Machen Sie sich diesbezüglich also keine Gedanken.